Mehr als Haut und Haare
Wenn viele an Kollagen denken, fallen zuerst Haut, Gelenke oder Nägel ein. Doch Kollagen ist ein strukturelles Eiweiß, das auch ein wichtiger Bestandteil der Blutgefäßwände ist. Es verleiht Arterien, Venen und Kapillaren Festigkeit und Elastizität – eine Eigenschaft, die für den normalen Blutfluss unerlässlich ist.
Aufbau der Gefäßwände
Typ I- und Typ III-Kollagen bilden einen Teil des Gerüsts unserer Gefäße. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass die Wände flexibel bleiben und alltäglichen Belastungen standhalten können. Mit zunehmendem Alter produziert der Körper weniger Kollagen, wodurch die Elastizität nachlassen kann.
Fischkollagen als hochwertige Quelle
Hydrolysiertes Fischkollagen – oft auch als marines Kollagen bezeichnet – wird wegen seiner guten Bioverfügbarkeit geschätzt. Es liefert Aminosäuren wie Glycin, Prolin und Hydroxyprolin, die der Körper für die Bildung von körpereigenem Kollagen benötigt. Ein neutrales Pulver lässt sich leicht in Wasser, Smoothies oder andere Getränke einrühren und in den Alltag integrieren.
Nährstoffe für die körpereigene Kollagenbildung
Damit der Körper eigenes Kollagen aufbauen kann, sind verschiedene Nährstoffe wichtig. Vitamin C beispielsweise trägt zu einer normalen Kollagenbildung für die normale Funktion von Blutgefäßen bei – eine Angabe, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen ist. Auch eine ausgewogene Ernährung mit ausreichend Eiweiß, Zink und Kupfer unterstützt diesen Prozess.
Fazit
Kollagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefäßstruktur und Teil einer abwechslungsreichen, nährstoffreichen Ernährung. Ein qualitativ hochwertiges Fischkollagen-Präparat kann als ergänzende Proteinquelle in eine ausgewogene Lebensweise eingebunden werden – stets als Ergänzung zu einer gesunden Ernährung und nach Rücksprache mit Fachpersonal.
Rechtliche Hinweise
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Dieses Informationsmaterial ersetzt keine medizinische Beratung.
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Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
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Alle Aussagen entsprechen den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).