Wenn wir an Beweglichkeit und Stabilität denken, kommen uns meist Muskeln in den Sinn. Doch im Hintergrund arbeitet ein anderes, oft übersehenes System: unser Bindegewebe. Es bildet die tragende Struktur für Gelenke, Sehnen und Bänder – und Kollagen ist ein zentraler Bestandteil dieser Gewebe.
Was zum Bindegewebe gehört
Bindegewebe ist wie ein inneres Gerüst. Dazu zählen Sehnen, Bänder, Knorpel, Faszien und die tieferen Hautschichten. Sie
-
verbinden Muskeln mit Knochen (Sehnen)
-
halten Knochen miteinander zusammen (Bänder)
-
sorgen für Polsterung und Beweglichkeit (Knorpel)
-
stützen und formen den Körper (Faszien)
Ohne ein stabiles Bindegewebe wären alltägliche Bewegungen wie Gehen, Dehnen oder aufrechtes Sitzen kaum möglich.
Die Rolle von Kollagen
Kollagen ist das am häufigsten vorkommende Protein im menschlichen Körper. Es verleiht dem Bindegewebe Festigkeit, Form und Elastizität. Mit zunehmendem Alter nimmt die körpereigene Produktion von Kollagen ab – ein normaler Teil des biologischen Prozesses.
Ernährung und mögliche Ergänzungen
Eine ausgewogene Ernährung liefert Bausteine wie Eiweiß, Vitamin C, Zink und Kupfer, die der Körper für den natürlichen Kollagenaufbau benötigt.
Wer zusätzlich ein Nahrungsergänzungsmittel wählt, achtet idealerweise auf transparente Herkunft, Qualität und Reinheit. Produkte aus marinem Kollagen (z. B. aus Fisch) sind für ihre feine Molekularstruktur bekannt und lassen sich leicht in Getränke oder Speisen einrühren.
Alltagstipps für starkes Bindegewebe
-
Regelmäßige Bewegung: Gezieltes Kraft- und Mobilitätstraining kann Sehnen und Bänder anpassen und stärken.
-
Ausreichende Regeneration: Pausen und Schlaf unterstützen den natürlichen Erhalt von Gewebestrukturen.
-
Nährstoffreiche Lebensmittel: Obst, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte liefern wichtige Vitamine und Mineralstoffe.
Hinweis:
Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische Beratung. Sie enthalten keine Heil- oder Gesundheitsversprechen im Sinne der EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006).