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Die verschiedenen Kollagentypen verstehen: Typ I, II und III einfach erklärt

Ein Überblick über Kollagen im Körper

Kollagen ist das am häufigsten vorkommende Protein im menschlichen Organismus.
Es bildet das strukturelle Gerüst für Haut, Knochen, Muskeln und Bindegewebe.
Unter den vielen bekannten Formen sind vor allem Typ I, Typ II und Typ III von besonderer Bedeutung.

Wer die Unterschiede kennt, kann bei der Auswahl eines Kollagenpräparats gezielter entscheiden.


Typ I Kollagen – Grundlage für Haut und Knochen

Typ I macht rund 90 % des gesamten Kollagens im Körper aus.
Es findet sich vor allem in Haut, Sehnen, Bändern und Knochen und sorgt für Struktur und Festigkeit.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Kollagenpeptide zur Erhaltung normaler Haut- und Bindegewebsstrukturen beitragen können.
Auch das Knochengewebe ist auf ein stabiles Kollagengerüst angewiesen, das als Basis für die Mineralisierung dient.

Marines Kollagen, insbesondere aus Fisch, ist reich an Typ I und zeichnet sich durch hohe Bioverfügbarkeit aus – es wird also gut aufgenommen.
Ballstad Lachs-Kollagen liefert Typ I Kollagen in reiner, geschmacksneutraler Form und lässt sich leicht in Getränke einrühren.


Typ II Kollagen – wichtiger Bestandteil des Gelenkknorpels

Typ II kommt überwiegend im Knorpelgewebe vor.
Es trägt zur Elastizität und Belastbarkeit der Gelenke bei und unterstützt die normale Funktion des Knorpels.

Studien untersuchen den möglichen Zusammenhang zwischen Typ-II-Kollagen und der Erhaltung gesunder Gelenkstrukturen.
Dies macht Präparate mit Typ II interessant für alle, die ihre Gelenkgesundheit unterstützen möchten.


Typ III Kollagen – für Bindegewebe und Gefäße

Typ III arbeitet eng mit Typ I zusammen.
Es befindet sich in Haut, Blutgefäßen, Organen und Muskeln und trägt zur Elastizität des Gewebes bei.

Kollagenprodukte, die Typ I und Typ III kombinieren, können deshalb eine ganzheitliche Versorgung des Bindegewebes unterstützen.


Das passende Kollagenpräparat wählen

Bei der Auswahl eines Produkts lohnt sich ein Blick auf die enthaltenen Typen:

  • Typ I – für Haut, Knochen und allgemeine Struktur

  • Typ II – für Knorpel und Gelenke

  • Typ III – für Bindegewebe und Gefäße

Wer eine breite Unterstützung anstrebt, kann auf Präparate mit einer Kombination aus Typ I und III setzen.
Für gezielte Gelenkpflege ist ein Produkt mit Typ II sinnvoll.

Ballstad Lachs-Kollagen bietet ein nachhaltig gewonnenes marines Kollagen mit hohem Anteil an Typ I – gut bioverfügbar und neutral im Geschmack.


Quellen

  1. Ricard-Blum S. (2011): The Collagen Family – Cold Spring Harbor Perspectives in Biology

  2. EFSA Journal: Bewertung von Kollagenhydrolysat und möglichen ernährungsphysiologischen Effekten

  3. BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung): Hinweise zu Kollagen in Nahrungsergänzungsmitteln

  4. Regulation (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer

Diese Blog-Inhalte wurden in Abstimmung mit juristischen Fachleuten erstellt und berücksichtigen alle einschlägigen europäischen und deutschen Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.

Wichtige Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), insbesondere §§ 11–12 (Verbot irreführender Angaben und gesundheitsbezogener Werbung)
  • Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) – Vorgaben für Verbraucherinformationen und Kennzeichnung
  • Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV)

Hinweise zu Formulierungen und Angaben

  • Nährstoffe wie Omega-3 oder Kollagen werden ausschließlich beschreibend und ohne therapeutische Aussage erwähnt.
  • Aussagen darüber, was diese Nährstoffe „bewirken“, „unterstützen“ oder „fördern“, werden nur dann verwendet, wenn sie exakt einer zugelassenen Angabe im offiziellen EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben entsprechen und die entsprechenden Einsatzbedingungen (z. B. Tagesdosis) erfüllt sind.
  • Allgemeine Formulierungen wie „Omega-3 ist wichtig“ oder „unterstützt den Schlaf“ werden vermieden, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt sind.
  • Diese Inhalte sind keine Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten.

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