3D-Illustration von miteinander verbundenen Molekülen als abstraktes wissenschaftliches Konzept.

Kollagen mit niedrigem Molekulargewicht: Was bedeutet das eigentlich?

Wenn Sie sich schon einmal mit Kollagenprodukten beschäftigt haben, ist Ihnen vielleicht der Hinweis auf „niedriges Molekulargewicht“ aufgefallen. Das klingt sehr technisch – doch was steckt wirklich dahinter? Im Kern geht es um die Größe der Kollagenpartikel, nachdem das Protein in einem Prozess namens Hydrolyse in kleinere Bausteine zerlegt wurde.

Diese Partikelgröße wird in Dalton (Da) gemessen. Je kleiner die Teilchen sind, desto feiner lassen sie sich in Flüssigkeiten lösen und in der Nahrung weiterverarbeiten – ein wichtiger Faktor für die Produktqualität.


Warum die Partikelgröße interessant ist

Kollagen wird für Nahrungsergänzungsmittel in kleine Abschnitte, sogenannte Peptide, zerlegt. Diese Peptide können je nach Herstellungsverfahren unterschiedliche Größen haben. Produkte mit einem sogenannten niedrigen Molekulargewicht – meist zwischen 1.000 und 3.000 Dalton – zeichnen sich durch besonders feine Partikel aus.
Dies ist vor allem ein Hinweis darauf, dass der Herstellungsprozess sorgfältig durchgeführt wurde und das Pulver sich gut in Speisen oder Getränken verteilen kann.


Fischkollagen als besondere Quelle

Marine Quellen, wie Fischkollagen, weisen von Natur aus oft ein geringeres Molekulargewicht auf als Kollagen aus Rind oder Schwein. Viele Hersteller schätzen diese Eigenschaft, weil sie bei der Verarbeitung ein besonders feines Pulver ermöglicht. Die Auswahl der Rohstoffe und ein schonendes Herstellungsverfahren sind hier entscheidend.


Worauf man bei der Auswahl achten kann

Wer ein Kollagenprodukt kaufen möchte, kann auf Transparenz beim Hersteller achten – etwa zu Herkunft, Herstellungsverfahren und Partikelgröße.
Empfehlenswert sind Produkte, die aus nachhaltiger Fischerei stammen, regelmäßig auf Reinheit geprüft werden und ohne unnötige Zusatzstoffe auskommen. Angaben zur Partikelgröße, also zum „niedrigen Molekulargewicht“, können ein Qualitätsmerkmal sein, das bei der Kaufentscheidung hilfreich ist.


Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine gesundheitlichen Versprechen oder medizinische Beratung dar.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer

Diese Blog-Inhalte wurden in Abstimmung mit juristischen Fachleuten erstellt und berücksichtigen alle einschlägigen europäischen und deutschen Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.

Wichtige Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), insbesondere §§ 11–12 (Verbot irreführender Angaben und gesundheitsbezogener Werbung)
  • Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) – Vorgaben für Verbraucherinformationen und Kennzeichnung
  • Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV)

Hinweise zu Formulierungen und Angaben

  • Nährstoffe wie Omega-3 oder Kollagen werden ausschließlich beschreibend und ohne therapeutische Aussage erwähnt.
  • Aussagen darüber, was diese Nährstoffe „bewirken“, „unterstützen“ oder „fördern“, werden nur dann verwendet, wenn sie exakt einer zugelassenen Angabe im offiziellen EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben entsprechen und die entsprechenden Einsatzbedingungen (z. B. Tagesdosis) erfüllt sind.
  • Allgemeine Formulierungen wie „Omega-3 ist wichtig“ oder „unterstützt den Schlaf“ werden vermieden, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt sind.
  • Diese Inhalte sind keine Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten.

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